Saunaordnung
§ 1 Allgemeines
1. Mit der Saunaordnung ist beabsichtigt, zu gewährleisten, dass alle Besucher Ruhe und Erholung finden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionelle richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen.
2. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültigem Chipcoin zulässig. Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit sind Bestandteil der Nutzungszeit.
§ 2 Anwendungsbereich, ergänzende Anordnungen, Hausrecht
1. Die Saunaordnung gilt für die Benutzung aller Einrichtungen des Saunabereiches ab Betreten und bis zum Verlassen des Saunabereiches. Ergänzend ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für die Einbeziehung in den (z.B. an der Kasse) geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Das Personal des SALZTAL PARADIES übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.
3. Wer schuldhaft gegen die Saunaordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch der Sauna und des Bades ausgeschlossen werden.
4. Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
§ 3 Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen, Anzeigepflichten
1. Die Benutzung der Saunen im SALZTAL PARADIES ist für jedermann mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen gestattet. Das SALZTAL PARADIES behält sich jedoch vor, einzelne Personen vom Zugang auszuschließen und mit diesen keinen Vertrag zu schließen.
2. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Saunabereich des SALZTAL PARADIES nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Dies ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtsperson in einem anderen Bereich aufhält als die zu beaufsichtigenden Kinder und hierbei kein Blickkontakt zu den zu beaufsichtigen Kindern besteht.
3. Voraussetzung für den Besuch der Sauna im SALZTAL PARADIES ist die gesundheitliche Eignung. Die spezifische, mit der Nutzung von Sauna, Dampfbad oder anderen vom SALZTAL PARADIES angebotenen Einrichtungen verbundene Belastung des Herz-Kreislauf-Systems stellt eine gesundheitliche Belastung dar, derer sich ein Nutzer zuvor bewusst sein muss. Im Zweifelsfall kann das SALZTAL PARADIES eine ärztliche Bestätigung verlangen. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an einen Arzt zu verweisen bzw. sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.
4. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:
• Infektionskrankheiten und akuten Virusinfektionen (z.B. Grippe),
• entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzemen,
• offenen Wunden
5. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente), können durch das Saunapersonal von der Nutzung ausgeschlossen werden.
§ 4 Aufsicht
1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.
§ 5 Sauberkeit und Hygiene
1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.
2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.
3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist untersagt.
4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches, ist im Bade-, Sauna-, Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.
5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Da es sich bei den Erlebnisduschen in der Sauna nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch hier die Verwendung von Seife oder Shampoo untersagt.
§ 6 Bekleidung, Leihwäsche
1. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) hat ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen. Bei Kindern unter drei Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben.
2. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider im Saunabereich ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen Wertschließfächer zur Verfügung, in denen Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen einzuschließen sind. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnlichen Gegenständen schaden können. Es kann darüber hinaus zu ernsten Verbrennungen auf der Haut kommen.
§ 7 Verhalten in der Sauna
1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.
2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras, Fotohandys oder „Tablet-PCs” (iPad etc.) ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Führungspersonal des SALZTAL PARADIES gestattet.
Nicht gestattet sind insbesondere:
• das Durchführen von eigenen Aufgüssen,
• das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern etc.),
• das Benutzen von Mobiltelefonen,
• das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme des Außenbereiches an den dafür vorgesehenen Plätzen,
• Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,
• die Mitnahme von Glasgegenständen und Geschirr in den gesamten Saunabereich,
• das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,
• das Mitbringen von Haustieren.
3. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Saunabereich ist nicht gestattet, insbesondere nicht der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken. Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen.
4. Saunagäste, die sich im Gastronomiebereich bzw. an den Tischen aufhalten, sind aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Gäste gehalten, einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes trockenes Saunatuch zu tragen.
5. Unterhaltungen sind aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.
§ 8 Verhalten in den Saunakabinen
1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen
mitzunehmen.
2. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
3. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
4. Die Benutzung der Notfalltaster ist nur im Notfall gestattet.
5. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig
zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung
von Saunakabinen.
6. Die Kabinen sind barfuß zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen.
7. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.
8. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.
9. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt.
10. Wasser- und Kräuteraufgüsse auf den Ofen dürfen nur vom Saunameister durchgeführt werden. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen, ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
11. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Sauna Sanduhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.
12. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u. ä. ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.
13. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen.
§ 9 Verhalten im Außenbereich
1. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.
2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.
3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.
§ 10 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich
1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Aufsichtspersonals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten Wassergusses ist gefährlich und darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.
2. Vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht hineingesprungen werden. Ebenso ist das Plantschen und Tauchen in den Wasserbecken untersagt.
3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warmund Kaltwasserbecken) nicht angewendet werden.
4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.
§ 11 Verhalten im Liege- und Ruhebereich
1. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien (z. B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.
2. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche zzt. nicht genutzt werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast besteht nicht. Das Saunapersonal ist berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.
§ 12 Sonstige Verhaltensweisungen, Hausrecht
1. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Saunapersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
§ 13 Wünsche, Beschwerden, Anregungen
1. Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Bädergesellschaft Bad Sachsa mbH
Stand: 01.04.2022
der "kleine Sauna-Knigge"
Stilvoll schwitzen - Gerade in der Sauna ist rücksichtsvolles Verhalten geboten.
Nur ein friedliches Miteinander unter allen Saunagästen gewährleistet eine angenehme Atmosphäre der Entspannung. Beim Saunabesuch sollte die Befolgung von ein paar Umgangsformen, Regeln und Geboten eine Selbstverständlichkeit sein.
Nackt in die Saunalandschaft
Die gesamte Saunalandschaft ist generell eine textilfreie Zone. Die gesamte Badebekleidung ist daher abzulegen. Außerhalb der verschiedenen Saunen ist es üblich, sich leicht bedeckt mit Handtuch oder Bademantel aufzuhalten.
Ruhe in der Sauna
Nur Ruhe fördert die Entspannung, daher bitten wir:
- sich ruhig zu setzen oder zu legen, nicht unnötig den Platz wechseln.
- nicht laut zu sprechen, Gespräche in der Sauna möglichst vollständig vermeiden.
- vermeidbare Geräusche zu unterlassen.
- kein Kaugummi zu kauen.
- Die Sauna bitte immer ruhig und schweigend verlassen.
Hygiene
Vor einem Saunabesuch immer gründlich duschen und danach gut abtrocknen. Dies dient dazu, einen möglichst hohen Hygienestandard für alle Besucher zu garantieren, denn auch auf unserer Haut sitzen Bakterien, welche beim Schwitzen nicht unnötig verteilt werden sollen.
Badeschuhe außen vor die Sauna
Badeschuhe immer vor der Sauna ausziehen & seitlich neben die Tür stellen. Sie werden nicht mit in die Sauna hineingenommen.
Umgangsformen
Wie überall, gehört auch in der Sauna Höflichkeit dazu. Ein freundlicher Gruß beim Betreten der Sauna und ein rasches Schließen der Tür sollten selbstverständlich sein.
Breit machen
Bei wenig Betrieb kann man sich gerne legen und eine ganze Saunabank für sich beanspruchen. Bei hohem Besucheraufkommen ist allerdings Rücksicht gefragt. Verhalten sie sich immer höflich allen weiteren Saunabesuchen gegenüber.
Trocken in die Sauna
Der Schwitzraum wird grundsätzlich trocken betreten. Bitte keine Cremes, Gesichtsmasken, Honig oder Salze in den Saunen verwenden.
Großes Handtuch / Kein Schweiß auf das Holz
Zutritt in die Sauna nur mit eigenem Handtuch. Das Handtuch muss ausreichend groß sein, um vollständig darauf sitzen oder liegen zu können. Es wird so ausgebreitet, damit der eigene Schweiß nur auf das eigene Handtuch tropfen kann, und nicht auf das Holz. Heftiges Abstreifen und Abschütteln von Schweiß oder Abbürsten mit den Händen ist zu unterlassen.
Andere Handtücher respektieren
Sauna-Handtücher anderer Saunabesucher sind zu respektieren. Beim Wechseln des Platzes auf eine höhere Saunabank, sind fremde Sauna-Handtücher nicht zu betreten.
Aufgusszeremonie nicht unterbrechen
Während des Aufgusses und Wedeln bitte die Sauna nicht verlassen. Nur bei gesundheitlichen Problemen ist ein vorzeitiges Verlassen in Ordnung.
Zärtlichkeiten zurückhalten
Intensive Zärtlichkeiten gehören nicht in eine öffentliche Sauna.
Maniküre, Pediküre, Rasieren, Epilieren, Haare färben usw. sind zu unterlassen
Bitte keine Gesichtsmasken, Honig-Produkte Öle oder Salze in der Saunaanlage verwenden. Cremes (Gesichtscreme und Bodylotion usw.) bitte nur in dem Umkleidebereich nutzen. Körperpflege wie Haare färben, Maniküre, Pediküre, Rasieren und Epilieren, wird aus Rücksicht auf andere Gäste immer zu Hause gemacht.
Nichtraucher Zone
Innerhalb der Saunalandschaft gilt absolutes Rauchverbot. Für alle Raucher steht sowohl im Sauna-Außengarten als auch auf der Sauna-Terrasse ein Raucherbereich zur Verfügung.
Mitbringen eigenen Speisen und Getränke
Es ist strengstens verboten Glasflaschen im gesamten Saunabereich mit sich zuführen, da diese ein hohes Verletzungsrisiko darstellen.
Mobiltelefone
Wir bitten alle Gäste, ihre Mobiltelefone in der Tasche / Spind zu lassen oder lautlos zu schalten. Das Fotografieren ist in der gesamten Saunalandschaft verboten und wird mit sofortigem Hausverbot geahndet.
Nicht gestattet ist insbesondere:
das Durchführen von eigenen Aufgüssen.
alle Besucher sind gleichgestellt
Jeder Besucher ist ein Gast und hat sich auch so zu verhalten. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen langjährigen Saunabesucher oder einen neuen Erstbesucher handelt. Für alle gelten dieselben Regeln.
Hausrecht:
- Die Mitarbeiter sind angewiesen sowohl die Saunaordnung als auch den Sauna-Knigge umzusetzen.
- Den Anweisungen des Saunapersonals ist immer Folge zu leisten.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Saunalandschaft.