Eislaufhalle Hausordnung

§ 1 Allgemeines:

  • Die Eislaufhalle des Salztal-Paradieses soll für alle Besucher und Gäste ein Ort der Erholung, körperlicher Betätigung und Freude sein. Deshalb bitten wir, den Eislauf so auszuüben, dass niemand behindert, gefährdet oder belästigt wird. Nehmen Sie immer Rücksicht auf Kinder, Anfänger, ältere beeinträchtigte Personen und halten Sie immer einen nötigen Sicherheitsabstand ein!
  • Die Hausordnung der Eislaufhalle gilt für die Benutzung aller Einrichtungen der Eislauhalle ab Betreten und bis zum Verlassen dieses Bereichs. Dies schließt auch die dazugehörige Tiefgarage mit ein.
  • Ergänzend ist die im Eingangsbereich Salztal Paradies aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für die Einbeziehung in den (z.B. an der Kasse) geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Eislaufhallenbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung dieser Hausordnung bedarf.
  • Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher automatisch die Bestimmungen der Hausordnung an.

§ 2 Anwendungsbereich, ergänzende Anordnungen, Hausrecht

  • Das Betreten der Eislaufhalle ist nur mit einem rechtlich erworbenen gültigen Eintritt (Chip-Coin) gestattet. Diese ist nur für jeweils einen Besuch gültig. Nach Verlassen der Eislaufhalle muss zum Wiedereintritt eine neue Eintrittskarte erworben werden.
  • Die Benutzung der kompletten Einrichtung geschieht immer auf eigene Gefahr.
  • Für Garderobe und persönliche Dinge wird keinerlei Haftung übernommen! Wertfächer können gegen ein Pfand für den jeweiligen Tag gemietet werden.
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt ein Verweis aus der Einrichtung (ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes).
  • Das Aufsichts-Personal ist berechtigt, nach mündlicher Ermahnung und wiederholter nicht Einhaltung der Hausordnung durch den Ermahnten, ein generelles Hausverbot auszusprechen!
  • In der gesamten Einrichtung ist das Rauchen, sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und anderern berauschenden Mitteln ist strengstens verboten!
  • Der Eintritt in die Halle unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
  • Sollte der Verdacht auf Alkohol-, Drogeneinfluss oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bei einem Besucher bestehen, kann der Eintritt verweigert oder der Besucher der Einrichtung verwiesen werden (ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes).
  • Während der Aufbereitung der Eisfläche müssen sich alle Besucher außerhalb der Absperrungs-Bande aufhalten und dürfen erst nach Freigabe durch den Eismeister wieder auf die Eisfläche. Alle Zugangs-Tore müssen in dieser Zeit geschlossen bleiben. Zuwiderhandlung kann direkt mit Hausverbot geahndet werden.
  • Der Zutritt in den Aufsichtsraum und Technikraum ist nur Mitarbeitern des Salztal-Paradieses und autorisiertem Personal gestattet.
  • Bei einer Gruppe (Schule, Vereine, etc…) ist immer eine Aufsichtsperson aus der Gruppe für die Aufsicht dieser Gruppe verantwortlich.

§ 3 Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen, Anzeigepflichten:

Verboten ist:

  • Jegliches Training während des öffentlichen Laufes wie z.B. Hockey, Eiskunstlauf...
  • Das Betreten der Eisfläche ohne Schuhe.
  • Alle riskanten Manöver, rasantes & unkontrolliertes Fahren, übertriebenes Schnelllaufen, Ketten- und Hakenlaufen, in Gefahr bringen anderer Besucher.
  • Die Eisfläche zu beschädigen (mit Schlittschuhen Löcher schlagen o.ä.).
  • Das Hochheben und/oder Tragen anderer Personen/Kinder.
  • Das Werfen von Gegenständen (Schneebällen, Papier oder anderen Objekten).
  • Das Springen über andere Personen (in jeglicher Form).
  • Schläger- und Puck-Nutzung während des öffentlichen Laufes.
  • Eisstockschießen während des öffentlichen Laufes.
  • Das Treten und Beschädigen der Bandenabsperrung mit Schlittschuhen.
  • Das Mitführen von verletzungsgefährdenden Gegenständen.
  • Das Sitzen auf Begrenzungsbanden.
  • Die mutwillige Zerstörung oder das Verschmutzen von Einrichtungsgegenständen.
  • Das Betreten der Eislaufhalle mit Tieren.

§ 4 Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.

Das Salztal-Paradies behält sich vor, bei Bedarf Teile der Eisfläche ohne vorherige Ankündigung abzusperren. Erstattungsansprüche von Besucher werden durch die Verkleinerung der Eisfläche nicht begründet.

Bädergesellschaft Bad Sachsa mbH
Stand: 01.04.2022